1. Der Vertrag über aufgeführte Gegenstände und unsere Dienstleistungen wird mit dem Kunden und Neumann Hörakustik geschlossen. Die Zahlungsverpflichtungen und Haftung des Kunden aus diesem Vertrag entfällt in dem Umfang, wie ein Dritter (z.B Rehabilitationsträger Krankenkasse) diese Verpflichtung des Kunden übernimmt und daraus entstehende Verbindlichkeiten bei uns beglichen hat.

2. Das Rechtsverhältnis zwischen uns und Dritten (z.b. Rehabilitationsträger Krankenkasse) richtet sich nach den mit diesen abgeschlossenen, für uns verbindlichen besonderen Vereinbarungen.

3. Der Kunde haftet, vom Zeitpunkt der Aushändigung von Gegenständen an, für alle Schäden, die durch Beschädigung, Zerstörung, oder Verlust der Gegenstände entstehen, soweit nicht ein Dritter (z.B. Rehabilitationsträger Krankenkasse) diese Haftung übernommen und daraus entstehende Verbindlichkeiten bei uns beglichen hat.

4. Sämtliche gelieferten Gegenständen bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller unserer Ansprüche unser Eigentum. Sind mehrere Gegenstände in einem Auftrag von uns bestellt oder geliefert, so bleibt unser Eigentum an allen Gegenständen bestehen, bis unsere Gesamtforderung getilgt ist.

5. Der im Kaufvertrag errechnete Eigenanteil des Käufers ist mit Rechnungsstellung fällig und ohne Abzüge zahlbar. Die auf die Krankenkasse entfallenden Kosten werden ebenfalls dem Kunden in Rechnung gestellt, es sei denn, die Krankenkasse ist mit einer direkten Abrechnung einverstanden.

6. Der Versand erfolgt auf die Kosten und Gefahr des Kunden. Porto und Verpackung werden gesondert berechnet.

7. Mündliche Nebenanreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung gültig.

8. Eine Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

9. Als Erfüllungsort und Gerichtstand gilt, soweit eine Vereinbarung nach § 29 ZPO zulässig ist. Sömmerda. Als Gerichtsstand wird Sömmerda ausdrücklich für den Fall vereinbart, dass Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens (§ 688 ff ZPO) geltend gemacht werden.